Amtliches Vermessungswesen

Aufgaben aus dem Bereich des Amtlichen Vermessungswesens werden ausschließlich von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI)  oder Behörden (z. B. Katasterämter) durchgeführt. Gesetzesgrundlage ist das Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) .

Leistungen

Leistungen des Amtlichen Vermessungswesens sind unter anderem:

Kosten

Die Gebühren für diese Leistungen sind in der Kostenordnung für das Amliche Vermessungswesen (KOVerm) festgelegt. Eine Übersicht bietet unser Gebührenrechner .