Sonderung

Eine Sonderung ist ein Sonderfall der Zerlegung eines Flurstücks. Anders als bei der Zerlegungsvermessung werden die neuen Grenzen nicht mit Grenzmarken versehen (abgemarkt), sondern der neue Zustand wird auf der Liegenschaftskarte festgehalten und in das Liegenschaftskataster übernommen. Ob eine Sonderung möglich ist, hängt von bestimmten Faktoren ab. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse an, wir prüfen gerne, ob die Voraussetzungen gegeben sind.

Wegen der wegfallenden örtlichen Vermessung ist eine Sonderung preiswerter als eine Zerlegungsvermessung. Im Allgemeinen ist die Durchführung einer Sonderung nur dann empfehlenswert, wenn im Zuge weiterer noch zu erwartender Baumaßnahmen (Straßen- und Wegebau) die Sicherheit der Grenzmarken (Grenzsteine etc.) gefährdet würde oder die Grenze in der Örtlichkeit anders (z. B. durch Gebäude) erkennbar ist.


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Kosten
Die Höhe der Gebühren für Sonderungen werden nach der Kostenordnung für das Amtliche Vermessungswesen (KOVerm) berechnet. Über die Gebühren informiert Sie unser Gebührenrechner .