Baulasten
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin oder eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Grundlage ist § 86 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Zur Vermeidung baurechtswidriger Zustände kann die Baugenehmigungsbehörde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens die Eintragung einer Baulast zur Auflage machen.
Unsere Leistungen:
- Klärung von Art und Umfang der erforderlichen Baulast mit der Baubehörde
- Anfertigung des benötigten Lageplans
- Vorbereitung der Baulasterklärung
- Beglaubigung der Unterschriften