Baulasten

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Grundstückseigentümerin oder eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Grundlage ist § 86 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Zur Vermeidung baurechtswidriger Zustände kann die Baugenehmigungsbehörde im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens die Eintragung einer Baulast zur Auflage machen.

Unsere Leistungen:

  • Klärung von Art und Umfang der erforderlichen Baulast mit der Baubehörde
  • Anfertigung des benötigten Lageplans
  • Vorbereitung der Baulasterklärung
  • Beglaubigung der Unterschriften